Liebe Eltern, gern möchten wir – heute zum ersten Mal – den digitalen Elternbrief für zwei aktuelle Informationen nutzen: Die Verteilung von Corona-Antigen-Schnelltests am Schulwerk und die Regelungen zu den Nachschreibterminen ab diesem Schuljahr.
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Elternbrief 05.10.2022

Elternbrief 05.10.2022

Liebe Eltern,

gern möchten wir – heute zum ersten Mal – den digitalen Elternbrief für zwei aktuelle Informationen nutzen und hoffen, dass wir Sie auch weiterhin mit diesem Medium auf dem Laufenden halten können.

Mit freundlichem Gruß
Erdmuthe Terno
Pädagogische Gesamtleiterin

Verteilung von Corona-Antigen-Schnelltests am Schulwerk

Zu Beginn des Herbstes und dem möglicherweise damit verbundenen Auftreten einer Corona-Infektion möchten wir Ihnen gemäß Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 8. September 2022 Corona-Antigen-Schnelltests für die „Schnupfensaison“zur Verfügung stellen.

Demnach erhalten Schülerinnen und Schüler sowie das Personal an allen Schulen des Landes einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung gestellt. Der Einfachheit halber verteilen wir an alle eine Packung, in der fünf Tests enthalten sind.

Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegen könnte, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden. Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie bei einem positiven Testergebnis die jeweils geltenden Regelungen der CoronaVO bzw. der CoronaVO-Absonderung des Landes Baden-Württemberg. Derzeit ist eine 5-tägige Absonderung vorgesehen. Die Rückkehr zur Schule ist an die Symptomfreiheit geknüpft. Die Entschuldigungsregelungen entsprechen den bei Krankheiten üblichen Verfahren, wie Sie es auch im Elternbrief zum Schuljahresbeginn finden.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Nachschreibtermine

Ab diesem Schuljahr werden Nachschreibarbeiten ausschließlich freitags 14:00-15:30 Uhr geschrieben. An anderen Terminen sollen keine Nachschreibarbeiten mehr geschrieben werden, insbesondere nicht in Schulstunden, in denen die Schüler*innen den normalen Stoff versäumen würden.

Die Fachlehrkraft bestimmt, ob und an welchem Freitag Schüler*innen eine Klassenarbeit nachschreiben. Die Schüler*innen haben keinen Anspruch darauf, dass sie eine Klassenarbeit in jedem Fall nachschreiben.

Die Schüler*innen müssen sich am Nachschreibtermin mit einem Lichtbild-Ausweis (Schüler-Ausweis) legitimieren.

Für ZG1-Schüler*innen, die freitags um 14:00 Uhr im Sportunterricht sind, finden die Nachschreibtermine jeweils nur am letzten Freitag des Monats statt.

Eine Entschuldigung für den Nachschreibtermin bei Krankheit muss bis spätestens Freitag 12:30 im Sekretariat per Mail oder Telefon eingegangen sein.

Der erste Nachschreibfreitag im Schuljahr 2022-23 ist der 14. Oktober 2022.