Schülerbeförderung
Gültigkeit der AboCard
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass neubestellte Jugendtickets, die zum 1. September beantragt wurden, auch erst ab September gültig sind und nicht wie in den früheren Jahren bereits im August genutzt werden können.
Schülerinnen und Schüler, die noch keine Jugendticket haben und auch im August fahren möchten, können spezielle Ferienangebote wie z.B. das „Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg“ nutzen.
Dies betrifft nicht Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Abo haben. Wenn es nicht gekündigt wurde, läuft das Abo weiter und kann auch im August gerne genutzt werden.
MOVE-Abo ab 1.September 23 – Versand Busfahrkarten
Der MOVE-Zweckverband hat uns darüber informiert, dass alle Abo-Karten, die zum 1.9.23 beantragt wurden, rechtzeitig direkt an die Schüler*innen nach Hause geschickt und nicht in der Schule abgeholt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass das Büro für die Schülerbeförderung vom 31.7.23 bis einschließlich 6.9.23 geschlossen ist.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband in Villingen (Tel. 07721/4020640).
Alexandra Wockenfuss
Schülerbeförderung / Kassenwesen