Schülerbeförderung

Wichtige Informationen zum Abo-Verfahren D-Ticket-JugendBW (mit deutschlandweiter Gültigkeit)

Den Bestellschein für das Deutschland-Ticket JugendBW können Sie auf der Homepage des Verkehrsverbundes Schwarzwald-Baar-Heuberg (mein-move.de) oder direkt hier herunterladen.

In der Verwaltung der Zinzendorfschulen erhalten Sie den Bestellschein auch in Papierform.

Reichen Sie den Bestellschein bitte über die Verwaltung der Schule ein.

Bestellung / Kündigung

Der Bestellschein ist für die Dauer des Schulbesuchs an derselben Schule nur einmal auszufüllen. Im Falle eines Schulwechsels muss eine Änderungsmitteilung in der alten Schule und eine Anmeldung an der neuen Schule erfolgen. Bei einer Änderung behalten die Schülerinnen und Schüler (SuS) ihre Fahrkarte. Bei Neubestellung ist der Bestellung ein Lichtbild der SuS beizufügen.
Aufgrund der Bestellung erhalten die SuS über die Schule eine Abokarte. Für diese Abokarte gilt eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten. Wird die Abokarte nach Ablauf von 12 Monaten nicht fristgerecht zum 10. des Vormonats gekündigt, verlängert sie sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat. Wird das Abo vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, wird die Differenz des Abo-Preises zum regulären Deutschlandticket nachberechnet.

Änderungen und Kündigungen

müssen jeweils bis zum 10. des Vormonats in der Schule erfolgen. Die Abokarte muss mit der Kündigung in der Schule zurückgegeben werden. Bei jeder Kündigung wird die Abokarte zum Kündigungszeitpunkt ungültig.
Bei kurzfristigen Änderungen erhalten die SuS zunächst einen Ersatzfahrschein in der Schule. Dieser ist bei der Ausgabe der Abokarte wieder abzugeben. Ein Ersatzfahrschein wird nicht erteilt, wenn die Abokarte zu Hause vergessen wurde.
Für die Teilnahme am Abo-Verfahren ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Der Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg bucht den jeweiligen Monatsbetrag zum Monatsanfang vom angegebenen Konto ab.
Im Falle einer Tariferhöhung des Verbunds kann sich der monatliche Abbuchungsbetrag erhöhen. Fragen zur Höhe des Abbuchungsbetrags beantwortet gerne das Move-KundenCenter.
Kann eine Lastschrift nicht vom Konto abgebucht werden (z.B. Löschung des Kontos oder fehlende Deckung, Widersprüche, etc.) stellt der Verbund entsprechend den Tarifbestimmungen die Kosten der Abokarte und die entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung (Mahnung). In einzelnen Fällen (z.B. zweimalige erfolglose Abbuchung) können die SuS mit sofortiger Wirkung aus dem Abo-Verfahren ausgeschlossen werden. Die Abokarte ist unverzüglich bei der Schule abzugeben. Solange der Fahrausweis nicht abgegeben wird, ist der bisherige Monatsbetrag weiterhin zu zahlen. Wenn alle Rückstände beim Schulträger bzw. Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg beglichen sind, können die SuS frühestens nach Ablauf von 6 Kalendermonaten das Abo neu bestellen. Während des Ausschlusses aus dem Abo-Verfahren können die SuS eine Monatskarte beim KundenCenter, an den Ticketautomaten oder beim Busfahrer gegen Bezahlung des vollen Fahrkartenpreises kaufen.

Verlust und Beschädigung der Chipkarte

Sollte die Abokarte verloren gehen oder beschädigt werden, kann ein Ersatzfahrschein durch die Schule ausgegeben werden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet laut Tarifbestimmungen 10,00 €.
Bei der Benutzung der Busse und Bahnen ist zu beachten, dass:

  • die Abokarte durch die SuS im Unterschriftenfeld mit Kugelschreiber mit dem Vor- und Nachname unterschrieben ist,
  • die Abokarte und ggf. der Personalausweis dem Kontrollpersonal und den Busfahrern auf Verlangen vorgezeigt werden muss,
  • die Angaben inklusive dem Foto auf der Abokarte vollständig leserlich sein müssen.

Ansonsten ist diese Abokarte gegen einen Ersatzfahrschein umzutauschen. Dies erfolgt durch die Schule.
Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird das öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein benutzt. Im Falle einer Kontrolle wird entsprechend den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 € erhoben.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das:

KundenCenter in VS-Villingen

Tel: 07721 / 40 20 6-40
kc-villingen_at_mein-move.de

Weitere Informationen zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) des Landkreises Schwarzwald-Baar (abrufbar unter www.Schwarzwald-Baar-Kreis.de):

„3. Kind-Regelung“

Der Eigenanteil zu den Kosten der Schülerbeförderung ist nur für höchstens zwei anspruchsberechtigte Kinder zu bezahlen. Familien mit drei oder mehr anspruchsberechtigten Fahrschüler/innen können beim jeweiligen Schulsekretariat einen Antrag auf Befreiung stellen. In der Regel wird das älteste Kind/werden die ältesten Kinder von der Eigenanteilszahlung befreit.

Erlass der Eigenanteile:

Familien, die Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Antrag auf Übernahme der Eigenanteile beim Jobcenter stellen. Einkommensschwache Familien, die keine der o.g. Leistungen erhalten, sind unter Umständen von der Bezahlung der Eigenanteile befreit.

Alexandra Wockenfuss

-Schülerbeförderung-

Tel.Nr. 07725/9381-15

dienstags – freitags 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

wockenfuss_at_zinzendorfschulen.de


Wichtige Information des Landratsamtes Schwarzwald-Baar zur Schülerbeförderung!

Busbahnhof Königsfeld – Haltstellenverlegung wegen Umbau ab 25.03.24

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

während der Bauarbeiten zum barrierefreien Ausbau des Busbahnhofs Königsfeld können die Busse die normalen Haltestellen am Busbahnhof ab 25.03.24 bis voraussichtlich Ende Mai nicht mehr anfahren.

In diesem Zeitraum fahren alle Busse durch die Stellwaldstraße.

Die Stellwaldstraße führt von der Ecke Friedrichstraße/Zinzendorfplatz Richtung Ortsausgang Erdmannsweiler/Burgberg.

In der Stellwaldstraße werden drei Ersatzhaltestellen eingerichtet (siehe Lageplan)

Die Zuordnung der Haltestellen zu den Linien bleibt gleich wie am bisherigen Busbahnhof:

Die Linien 660 und 670 halten an der Ersatzhaltestelle 1 (Höhe Stellwaldstr. 2 - 4)
Die Linien 760 und 675 halten an der Ersatzhaltestelle 2 (Höhe Jan-Huss-Haus)
Die Linien 680 und 7486 halten an der Ersatzhaltestelle 3 (Höhe naturwissenschaftliche Räume)

Die Uhrzeiten bleiben gleich. Es kann allerdings zu geringfügigen Verspätungen kommen.

Bitte informieren Sie Ihre Kinder, dass sie nach den Osterferien bis voraussichtlich Ende Mai für die Schülerbeförderung den Weg zur Stellwaldstraße nutzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Banholzer
Dipl. Betriebswirt (BA) Verwaltungsleiter

Alexandra Wockenfuss
Schülerbeförderung