Fördermöglichkeiten der schulischen Ausbildung durch das BAföG und das Aufstiegs-BAföG

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Beim Besuch des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik besteht die Fördermöglichkeit durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz).  Dafür müssen die persönlichen Voraussetzungen individuell mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung abgeklärt werden. Bitte informiert euch unter www.bafög.de oder bei eurem zuständigen Landratsamt. 

Beim Besuch der zweijährigen schulischen Ausbildung (2BKSP1/2 und 2BKSW1/2) ist eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG (AFBG/aufstiegsfortbildungsgesetz) möglich. Dieses ist einkommensunabhängig, altersunabhängig, die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und das Schulgeld wird zusätzlich bezuschusst. 
Eine Beispielrechnung verdeutlicht den finanziellen Vorteil, den die Förderung mit sich bringt. 

Der Antrag für das Aufstiegs-BAföG ist unkomplizierter als er zunächst aussieht. Dieser kann bequem von zu Hause digital ausgefüllt werden und auf den Weg gebracht werden. 
Das Antragsformular findet ihr hier: 
aufstiegs-bafög.de/antragsformulare

Selbstverständlich ist es auch möglich, sich vor Ort bei den zuständigen Stellen zu informieren und sich persönlich beraten zu lassen. Die jeweiligen Förderämter sind hier aufgelistet:
www.aufstiegs-bafög.de/foerderaemter-und-beratung

Bei weiteren Fragen können Sie gern die kostenlose Hotline unter 0800 622 3634 anrufen.

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